Sicher planen: Haftpflichtversicherung für Innenarchitekt:innen verständlich erklärt

Was die Haftpflichtversicherung in der Innenarchitektur wirklich leistet

Innenarchitekt:innen benötigen mehr als eine allgemeine Betriebshaftpflicht. Planungsfehler oder fehlerhafte Beratung können reine Vermögensschäden verursachen, die nur eine Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht abdeckt. Prüfen Sie, ob alle drei Komponenten sinnvoll kombiniert und lückenlos integriert sind.

Deckungssummen, Selbstbehalte und essenzielle Bausteine

Die richtige Deckungssumme bestimmen

Richten Sie die Deckungssumme an Ihrem größten Einzelprojekt, Vertragsanforderungen und potenziellen Kettenreaktionen aus. Denken Sie an kumulative Risiken, etwa wenn mehrere Gewerke betroffen sind. Fragen Sie Auftraggeber früh nach Mindestanforderungen und dokumentieren Sie Abweichungen sorgfältig schriftlich.

Selbstbehalt, Nachhaftung und passiver Rechtsschutz

Selbstbehalte senken Beiträge, erhöhen aber Ihr Eigenrisiko. Nachhaftung deckt Ansprüche, die erst Jahre nach Projektende auftreten. Passiver Rechtsschutz übernimmt die Abwehr unbegründeter Forderungen. Diese Bausteine sind entscheidend, wenn Streitpunkte lange nach der Übergabe hochkochen.

Mitversicherung von Freien, Subunternehmern und Schlüsselrisiken

Prüfen Sie, ob freie Mitarbeitende, Praktikant:innen und Subunternehmer eingeschlossen sind. Klauseln für Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Bearbeitungsschäden und Obhutsschäden sind für Innenarchitektur besonders relevant. Kommentieren Sie, welche Erweiterung Ihnen wichtig ist, und abonnieren Sie für unsere kommende Checkliste.

Dokumentation, Fotobeweise und Freigaben

Führen Sie konsequent Bautagebücher, Fotoprotokolle und Änderungslisten. Lassen Sie Materialien und Planstände schriftlich freigeben, idealerweise mit Datums- und Versionsangabe. Diese Unterlagen sind Gold wert, wenn es später um Beweislast und Deckungsfragen geht.

Verträge, AGB und Haftungsbegrenzungen

Klare Leistungsbeschreibungen, Haftungsgrenzen und Regelungen zu Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verhindern Missverständnisse. Verankern Sie Prüf- und Hinweispflichten, Reaktionszeiten und Eskalationswege. Stimmen Sie Vertragsklauseln stets mit Ihrem Versicherer ab, um Deckungslücken zu vermeiden.

Kommunikation strukturiert halten

Bestätigen Sie Besprechungen schriftlich, fassen Sie Beschlüsse zusammen und kennzeichnen Sie Risiken transparent. Änderungen ohne Freigabe sollten nicht umgesetzt werden. Ein strukturierter Kommunikationsfluss reduziert Streit und unterstützt die Versicherungsabwicklung bei spätem Ärger erheblich.

Im Schadenfall souverän handeln

Melden Sie Schäden unverzüglich, auch wenn der Anspruch noch unklar ist. Sammeln Sie Fakten, Fotos, Zeugen und Rechnungen. Nennen Sie Beteiligte und Verträge. Versäumen Sie keine Fristen, denn verspätete Meldungen gefährden den Schutz.

Im Schadenfall souverän handeln

Kooperieren Sie offen mit Gutachtern und halten Sie Informationen konsistent. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse, bevor der Versicherer Position bezieht. Eine ruhige, strukturierte Kommunikation beschleunigt die Regulierung und stärkt Ihre Glaubwürdigkeit.

Drei reale Szenarien aus der Praxis

Ein falsch übernommenes Rohbaumaß führt dazu, dass teure Einbaumöbel nicht passen. Neuproduktion, Verzögerungen und Zusatzmontagen kosten viel Geld. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernahm, weil die Ursache im Planungsfehler lag und Dokumentation sauber geführt wurde.

Drei reale Szenarien aus der Praxis

Ein dekoratives Wandpaneel erfüllt die geforderte Brandschutzklassifizierung nicht. Umbauten und Prüfungen werden nötig. Dank klarer Hinweispflichten im Vertrag und rechtzeitigem Hinweis an den Auftraggeber blieb der Schaden begrenzt und wurde durch die Police abgesichert.

Irrtümer und Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Auch kleine Budgets können große Schäden verursachen, etwa wenn falsche Brandschutzklassen verwendet werden. Prüfen Sie jede Aufgabe konsequent, dokumentieren Sie Auswahlprozesse und halten Sie Nachweise bereit, um im Zweifel abgesichert zu sein.

Irrtümer und Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Die Betriebshaftpflicht deckt typische Personen- und Sachschäden ab, nicht aber reine Vermögensschäden aus Planungs- oder Beratungsfehlern. Für Innenarchitekt:innen ist eine kombinierte Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht daher unverzichtbar.
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